Berthelstal 01.10.2011 12:09
Zu den Betriebskosten, welche auf sie umgelegt werden können, gehören die Kosten:
-der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten,
-hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft;
Reparaturkosten gehören nicht dazu und sind vom Vermieter zu tragen.
Forseti 01.10.2011 12:34
Wenn Sie doch wissen, wie man Wasser an dieser Therme auffüllt, dann frage ich mich wirklich, warum Sie es auf einen Streit mit der Hausverwaltung ankommen lassen. Denn Wartungskosten sind tatsächlich umlegbar, d.h. vom Meter zu tragen.
Bladder 01.10.2011 14:51
Ich sehe das auch so wie Berthelstal.
Diese Druckauffüllung ist m.E. keine Wartung sondern insgesamt Folge eines Defektes und somit eine Reparatur.