Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir sind im Januar in unsere Wohnung gezogen und haben bei der Wohnungsübergabe festgestellt, dass der Dielenboden in einem Zimmer stark beschädigt ist. Der Vermieter versprach, den nach seiner Meinung "leichten" Schaden auszubessern, was bis heute nicht passiert ist. Ein inzwischen bei uns gewesener Handwerker meint, dass in diesem Zimmer eigentlich der ganze Fußboden ausgewechselt werden müßte, da er so stark beschädigt ist.
Meine Frage ist nun:
hat der Vermieter das Recht, einfach einen anderen Bodenbelag in das Zimmer zu legen, also Auslegware etc. anstatt Dielen und wenn die Dielen doch bearbeitet werden, kann ich darauf dringen, dass der gesamte Boden gewechselt wird oder darf der Vermieter an verschiedenen Stellen ausbessern, so dass die Ausbesserungen deutlich zu sehen sind, dass Gesamtbild also deutlich störend wirkt?
Schon mal danke für eine Antwort
Serlino