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SUZI hat diese Frage gestellt
Unser Mietshaus wurde richtig in die Mietspiegeltabelle 2021 eingeordnet.
Zusätzlich wurden unsere Wohnungen bei den Merkmalsgruppen Bad/WC ; Küche ; Wohnung ; Gebäude ; Wohnumfeld mit 5 mal Positiv = 5mal 20% bewertet.
"Überwiegen in einer Merkmalsgruppe die wohnwerterhöhenden Merkmale, dann ist ein Zuschlag von 20% gerechtfertigt."
Wie muss diese Aussage verstanden werden? Z.B. Wohnumfeld: gibt 5 Merkmale bei Wohnwerterhöhenden Merkmalen
Der Vermieter hat davon 2 Punkte als zutreffend angekreuzt. Das sind aber keine 50% innerhalb dieser Gruppe (2 von 5)
Oder werden die wohnwertmindernden mit den wohnwerterhöhenden Merkmalen verglichen? Bei dieser Merkmalsgruppe gibt es 4 mindernde Merkmale, bei uns trifft aber kein Merkmal zu.
Sind die 20% bei diesem Beispiel vom Vermieter korrekt? Bei den anderen Gruppen wurde genau so herangegangen.
Eine weitere Frage in diesem Block stellt sich für mich:
positives Merkmal bei Küche: Dunstabzug angekreuzt!
Wir haben eine Dunstabzugshaube, aber in der Funktion nur eine Filterung der Luft und keinen Abzug aus der Küche
Ist das korrekt?
Vielen Dank im Voraus
Ulf

1 Kommentar zu „Mieterhöhung”

Kasimo Profi 23.05.2023 19:42

Die Beschreibung "Überwiegen in einer Merkmalsgruppe die wohnwerterhöhenden Merkmale" meint einen Vergleich zwischen den wohnwertsteigernden Merkmalen und den wohnwertmindernden. Wenn es also mehr steigernde wie mindernde Merkmale in der Gruppe gibt, ist der Aufschlag gerechtfertigt.

Unter einem Dunstabzug ist ein Abzug nach Draußen zu verstehen.

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