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Andi31 hat diese Frage gestellt
Hallo
im Vergleich zum Jahr 2009 sind die Betriebsstromkoste
in meiner Mietwohnung um ca.30% im Jahre 2010 und um über 100% im Jahre 2011 gestiegen.Da der Betriebsstrom ausschließlich für den Betrieb des Heizkessels(Gas) benötigt wird,und daher von den Mietern nicht beeinflußbar ist,stellt sich hier die Frage nach der Ursache dieses ungewöhnlichen Kostenanstiegs.Lt.Aussage eines Fachmanns der bei uns unlängst einen Heizungsausfall beseitigt hat,ist der Heizkessel (nach ca.15 Jahren) nicht mehr voll funktionsfähig. Könnte daher ein Zusammenhang zwischen dem technisch mangelhaften Heizkessel und dem enormen Betriebskostenanstieg bestehen?
Die Vermieterin hat sich zu diesem Thema bislang nicht geäußert(in der Vergangenheit wurde nur auf die Übereinstimmung der Betriebskosten mit den Rechnungen der Stromversorger hingewiesen),deswegen bin ich der Meinung,dass diese Frage ausschließlich von einem unabhängigen Sachverständigen geklärt werden kann.Selbst wenn die Vermieterin behaupten würde,der Heizkessel funktioniert einwandfrei,könnte ich diese Aussage mangels Beweisen nicht widerlegen.Da ein privater Sachverständiger ohne Mitwirken der Vermieterin keinen Zutritt zum verschlossenen Heizungskeller hat,ist eine unabhängige technische Überprüfung des Heizkessels für mich als Mieter nicht möglich mit der Folge,dass m.E. dieses Problem ohne ein Gerichtsverfahren nicht geklärt werden kann.
Da es sich hier grundsätzlich um eine technische Fragestellung handelt,kann mir wahrscheinlich weder ein Anwalt noch der Mieterschutzverein weiterhelfen,und daher hoffe ich in diesem Forum auf brauchbare Tipps für die weitere Vorgehensweise in dieser
MfG
Andi31

1 Kommentar zu „Betriebskostenabrechnung”

forsetis Experte! 03.01.2013 09:45

""Könnte daher ein Zusammenhang zwischen dem technisch mangelhaften Heizkessel und dem enormen Betriebskostenanstieg bestehen?""

Die Antwort weiß ein Heizungsfachmann und kein Forum, das sich mit Mietrecht beschäftigt.

""ist eine unabhängige technische Überprüfung des Heizkessels für mich als Mieter nicht möglich ""

Die Heizung wird doch mindestens 1x pro Jahr vom Schorni oder einem Fachbetrieb überprüft. Dadurch ist doch sicher gestellt, dass sie den Vorgaben entspricht.

"" ohne ein Gerichtsverfahren nicht geklärt werden kann.""

Bevor Sie ein Gerichtsverfahren mit undeutlichem Ausgang lostreten, deren Kosten Sie zu tragen hätten, sollten Sie sich nach einer neuen Wohnung mit einer Gasetagenheizung umsehen. In dieser Wohnung mit Ihren Verdächtigungen gegenüber der Vermieterin werden Sie bestimmt nicht froh.

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