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malcolmr hat diese Frage gestellt
Ich habe von einer 3-Zimmerwohnung, die ich schon 10 Jahre miete, 2 Zi an ein Paar vermietet. Das dritte Zimmer blieb mir, aber ich war selten da, weil ich eigentlich woanders wohne, wollte mir aber diese Wohnung warmhalten. Abgesehen davon, dass mir die beiden ungefähr alles an Nerv geboten haben, was es in diesem Bereich so gibt, haben sie sich auch von Anfang regelmäßig lautstark gestritten. Das hat mir vor Monaten schon einen Anruf von meinem Vermieter wegen Beschwerden aus dem Haus eingebracht. Nach Mahnung (leider nicht schriftlich) haben sie sich dann vor ein paar Monaten tagelang so gezofft, dass mein Vermieter mir gesagt hat, ich soll sie rausschmeißen. Gleichzeitig hat er mir untersagt, noch einmal unterzuvermieten. Da ich mir die Wohnung allein nicht leisten kann, muss ich sie jetzt nach 10 Jahren kündigen. Da sich die beiden A... noch nicht mal entschuldigt haben, überlege ich, ob ich sie auf Schadensersatz belangen kann. Schließlich haben sie ihr Fehlverhalten trotz Warnung fortgesetzt, und ich habe jetzt einen Riesenschaden (allein die Miete bis Kündigungsfrist abgelaufen). Ich habe zwar keine großen Hoffnungen, aber wollte die Frage mal in den Raum stellen... (Ich weiß dass mein Vermieter mir UV nicht verbieten kann - aber wenn ich es täte, würde er mir eben normal kündigen).

1 Kommentar zu „Untermietverbot weg. Fehlverhalten Untermieter - Ansprüche?”

Berthelstal Experte! 28.02.2010 10:08

Wenn Ihre Untermieter keinen direkten Schaden verursacht haben, können Sie auch für einen möglichen Nachfolgeschaden(keine Untervermietung mehr) nicht haften. Da Sie die Wohnung nur zum Zwecke der Untervermietung gemietet haben und sich diese ohne Untervermietung nicht leisten können, bleibt Ihnen nur die Aufgabe der Wohnung. Eine Untervermietung ist auch weiterhin nur mit Zustimmmung des Vermieters möglich.

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