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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen und vielleicht kann mir ja jemand helfen:

Ich habe ein Ladengeschäft seit ca 6,5 Jahren. Der Vermieter wird durch eine Trauhandverwaltung vertreten. Im Mietvertrag ist ein Tiefgaragenstellplatz vermerkt, der Bestandteil des Vertrages und der Miete ist. Zusätzlich bekam ich vor ca 2 Jahren einen weiteren Stellplatz zugesichert und schriftlich postalisch bestätigt (leider habe ich das Schriftstück noch nicht gefunden, bin aber weiter auf der Suche).

Alles verlief reibungslos bis vor ca 2-3 Monaten, als heimlich, ohne das mich der Vermieter, oder dessen Treuhandverwaltung, in Kenntniss gesetzt haben, daß die Garagenstellplätze an Privat verkauft wurden. Ich hatte also permanent Zettel des neuen Besitzers an meiner Autoscheibe: "Sie stehen auf meinem Parkplatz" durfte ich lesen und nach Kontaktaufnahme wollte der neue Besitzer Mietverträge über die Parkplätze mit mir erstellen.

Da ich bereits eine reguläre Kündigung der Mieträume zum Ende des Jahres vor ca 4 Wochen veranlaßt habe (ich gebe mein Geschäft auf) und auch auf die Parkplatzsituation hinwies, leider aber bis dato mmer noch kein Feedback erhielt, jetzt die Frage
(Im Kündigungsschreiben bat ich um Klärung der Parkplatzsituation oder Vergütung für nicht mehr vorhandene Plätze und Mietminderung):

Kann ich aufgrund der Tatsache, das der Meitvertrag nicht mehr erfüllt wird, mangels fehlender Parkplätze, eine fristlose Kündigung zum Ende September oder auch eher erwirken ?? Regulär würde der Vertrag Ende Dezember 2005 jetzt sonst gekündigt sein.

Vielleicht hat jemand schnell die Lösung parat...schon jetzt danke dafür

gruss
joker

0 Kommentare zu „Geschäftsmietvertrag vorzeitig beeden aufgrd Vertragsverletz”

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