Susanne
Da hier das Gas auch für die Heizung verwendet wird, ist eine Abrechnung nach Heizkostenverordnung erforderlich, zumindest nach Verbrauch, d.h. die Heizkörper benötigen Verbrauchserfassungsgeräte.
Die HkVo findest Du online!
Berni911
Hallo,
also ich sehe das alles nicht so einfach, den hier wird ja für die Heizung, der Verbrauch möglicher Weise garnicht gesondert erfasst. Womit man, wenn man wie es Susanne vorschlägt, auch das Gas zum Kochen und für Warmwasser, nach dem Heizverhalten verteilt würde <!-- s --><!-- s -->
Ich finde es total uncool, das sich die VM einfach zwischen eurem Deal steckt und glaube, dass euch eine verbrauchsabhängige Abrechnung eher teurer zu stehen kommt.
Wenn deine Frage lautet, ist das korrekt, dann jain, ihr könnt auch andere Absprachen schriftlich festlegen, nur muss sich dann jeder dran halten ! Wenn die VM dann schon dazwischen fummelt, dann bitte richtig, einen GAszähler für die Heizung, einen für das jeweilige Kochen und dann noch einen für Warmwasser, der allerdings mit dem zum Kochen zusammengelegt werden kann; dann noch Geräte und Ablesedienst, zur Aufteilung der Heizkosten.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Korrekt ist u.a. auch nicht, dass das die Mieter unter sich machen können/dürfen/sollen.
Grundsätzlich verbindet die Mieter untereinander keinerlei Vertragsverhältnis, auf das der eine dem anderen gegenüber Forderungen durchsetzen könnte.
Die Ermittlung von Kosten, u.a. nach der HkVo usw. ist VERMIETERSACHE !!!
sfietz
Danke schon mal für die Antworten. Mein VM stellt sich nicht zwischen uns, sondern meine Nachbarin macht "ärger" und mein VM hat mich darauf hingewiesen, dass man die HkVo ja als Druckmittel benutzen kann. Aber das mit den Verbrauchserfassungsgeräten ist doch nur bei ner Öl-Zentralheizung (dachte ich immer). Ein Freund von mir hat beim Mieterschutzbund für mich angefragt und diese Antwort erhalten:
"Das Abrechnungsverfahren (Tagessatz) entspricht nicht den Vorgaben der
Heizkostenverordnung. Nach dieser sind die Heizkosten zu 50 % nach dem
tatsächlichen Verbrauch und 50 % nach der Wohnfläche zu berechnen. Grds.
gilt für den Anteil, der nach der Grundfläche berechnet wird, dass es egal
ist, wie häufig sich der Mieter in der Wohnung aufhält."
Ich hoffe mal, dass meine Nachbarin aber den alten Weg geht, denn wer sowas durchsetzt erntet Antipatie...
Vielen Dank euch beiden...
Berni911
Hallo,
ich sagte ja schon, das Abrechnen kostet wiedrum Geld, was der VM auf die Mietparteien umlegen kann. Ich geh mal von ca. 90,-€ für den Spaß aus. Wenn dann dabei rauskommt, dass beide gleich viel verbrauchen, sind die 90,- Takken fürn A..... Also mit 45,-€, kann ich mit meiner Freundin sehr gut bei Mc Donalds essen gehen. <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Dann gilt in der HKVO, ein Grundkostenanteil von 30-50% und dem entsprechend 50-70% nach Verbrauch.
Was voll erscherend dazu kommt, ist das nur eine Partei Warmwasser bezieht. Da müssen dann noch Zähler eingebaut werden. Wie das mit dem gelieferten Gas ist, weiss ich bis heut noch nicht, wirst ja wohl an jedem Gasverbraucher einen Zähler haben!!! <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Also ich seh da nicht so fürchterlich viel Sinn drin, kostet dem Vermieter nur viel Geld und bringt nix. Ich würde die Motzpartei rausmobben. Die üblichen Prozeduren, Strom und Wasser abstellen, Heizung abdrehen.... bis die sich verziehen! <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> Oder auf Vernunft hoffen. <!-- s --><!-- s -->
Bis denne <!-- s --><!-- s -->