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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir - meine ehemal. WG mit 4 Personen - haben vor einigen Tagen von unserem Verwalter die Nachricht erhalten, dass wir für den Zeitraum vom 01.01.2006-31.07.2006 eine Nachzahlung der Betriebskosten in Höhe von ~800 Euro zu leisten haben.

Die Wohnung (sanierter Altbau mit hohen Decken) ist Teil eines grossen Mehrfamilienhauses - und 500 Euro wurden bereits durch einen Kautionseinbehalt abbezahlt..

Hier die Posten, von denen ich gerne wissen würde, ob die überhaupt auf die Mieter umgelegt werden dürfen, und ob die Höhe so angemessen ist:

Ant.-Betrag (=unsere WG), Zeitraum 01.01.2006-31.07.2006
Be- u. Entwässerung 812, 90 EUR (?)[/b:6c6de]
Heizung u. Warmwasser 976,41 EUR
Strassenreinigung 10,69 EUR
Müllabfuhr 114,69 EUR
Hausrein./Hausm./Winterdienst 116,59 EUR
Gartenpflege 31,05 EUR
Stromkosten 14,39 EUR
Sach- u. Haftpflichtversicher. 61,29 EUR
Kabelanschluss 72,68 EUR
Grundsteuer 101,09 EUR
--------------
Summe 2311,78 EUR
abzgl. Vorausz. Betr.kst. 1512,00 EUR
--------------
Zu zahlender Betrag 799, 78 EUR[/b:6c6de]

Mich wundert momentan vor allem der erste Punkt "Be- u. Entwässerung", erstens, weil dort als einziges nicht in Klammern "gem. BetrKV" hintersteht, zweitens, weil ich mir darunter gar nichts vorstellen kann, und drittens, weil der Posten enorm hoch ist.

Dass wir für Heizung u. Warmwasser so viel nachzahlen müssen, daran haben wir uns ja fast schon gewöhnt, obwohl wir uns in unseren Gewohnheiten sehr zurückgenommen haben, und die Badewanne nur noch sehr selten und die Dusche nur noch sehr kurz benutzt wurde...

Also, meine Frage ist: kann man da noch irgendwas machen? Und ist die Rechnung bzw. die dort aufgeführten Posten so korrekt?

Vielen lieben Dank für eine Antwort,
Christine

1 Kommentar zu „Betriebskostenabrechnung-Nachzahlung - korrekt?”

Susanne Experte!

Das kann nur ein Fachanwalt prüfen! Da mußt Du auch den Mietvertrag mitnehmen, weil es auf die Vereinbarungen ankommt. Weiterhin braucht man eine Übersicht, was sich an Gesamtkosten ergeben hat, wie der Umlageschlüssel ist, ob die Wohnfläche stimmt etc. Sowas kann man nicht online prüfen lassen.

Be- und Entwässerung sind Frischwasser und Abwasserkosten und sind auch nach Betriebskostenverordnung umlegbar wie die anderen Positionen auch.

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