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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,

kennt sich zufällig jemand mit den Nebenpflichten des Vermieters aus?
Hat der Mieter einen Anspruch auf Gartenpflege und Hausreinigung, wenn er dafür mit den Nebenkosten bezahlt?

Muss der Mieter zusehen, wie aus schlampiger und nicht fachgerechter Gartenpflege und Hausreinigung Folgeschäden entstehen, deren Kosten dann in absehbarer Zeit (v.a. Gartenpflege) auf ihn umgelegt werden?

Kann man hier als Mieter ein Zurückbehaltungsrecht dieser Nebenkostenanteile ausüben, solange, bis diese Dinge wieder ordentlich und vollständig ausgeführt werden?

Kennt jemand ein paar Urteile hierzu?

Da wäre ich sehr dankbar!

Gruß - Joseph

0 Kommentare zu „Nebenpflichten des Vermieters? (Gartenpflege, Hausreinigung)”

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