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Hallo Michael,
Ihr Einduck ist richtig, Kosten für die Toilettendeckel gehören [u:e19fd][b:e19fd]nicht[/b:e19fd][/u:e19fd] in die Nebenkostenabrechnung.
Generell kann man sagen, in der Nebenkostenabrechnung dürfen nur [b:e19fd][u:e19fd]"laufende Kosten"[/u:e19fd][/b:e19fd] abgerechnet werden. Hierzu gehören [b:e19fd][u:e19fd]keine [/u:e19fd][/b:e19fd]Reparaturen. Welche Betriebskosten abgerechnet werden können, finden Sie detailliert unter
[url=http://www.betriebskosten-lexikon.de/lexikon.htm]http://www.betriebskosten-lexikon.de/lexikon.htm[/url].[/color:e19fd]
Banane 25.09.2015 20:20
WC-Deckel gehören nicht in die NK-Abrechnung. Wenn Du für den Schaden verantwortlich bist mußt Du auch dafür bezahlen.
Ob es separat Deckel gibt ist mir nicht bekannt, aber eine ganze WC-Brille, sehr gutes Fabrikat, kostet max. 50,00€. Anschrauben
wirst Du diese ja selber können, oder?
Es kommt natürlich auch auf die Vereinbarung im Mietvertrag an, Kleinreparaturklausel etc.