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Einem Vermieter wäre mit Sicherheit auch eine Abfolge der Arbeiten "am Stück" lieber, damit das Bad schneller fertig ist und er schneller wieder vermieten kann. Leider aber liegt das nicht immer nur am Vermieter, sondern auch an den Firmen, die er beauftragt. Diese kommen wann sie am ehesten Zeit haben und Lieferungen da sind. In der übrigen Zeit arbeiten die Handwerker meist noch auf anderen Baustellen.
Sie sollten hier auch etwas Verständnis für den Vermieter aufbringen, der ein Bad modernisieren läßt. Und das geht i.d.R. nur nachdem ein Mieter ausgezogen ist.
Da die Lärmbelästigung am Stück nicht da zu sein scheint, sondern nur regelmäßig wieder, wäre es mit einer Mietminderung auch strittig. Sie würde auch das Verhältnis mit dem Vermieter belasten.
tenant61
. ich versteh eines nicht: warum hättest du bei der genossenschaft schon längst auf der matte gestanden, wenn die arbeiten am stück gemacht würden? in dem fall wären die arbeiten doch schon längst fertig, sodass die vorsprache beim vermieter gar nicht nötig wäre. wichtiger wäre, jetzt[/u:410e6] beim vermieter vorzusprechen und die problematik zu schildern. möglicherweise ahnen die zuständigen sachbearbeiter gar nichts davon, welche unzuträglichkeiten durch die arbeiten verursacht werden. schlimmer kann´s auf keinen fall werden, nur besser. also mal schnellstens zu potte kommen und das gespräch mit dem vermieter suchen.
als druckmittel wäre zumindest die androhung einer mietminderung, durchaus ein denkbarer weg. aber nicht gleich mit der tür ins haus fallen, sondern erst mal warten, wie sich die genossenschaft grundsätzlich zu den beanstandungen stellt. erst, wenn die auf stur stellen, könnte man die minderung ja mal erwähnen. aber normalerweise haben genossenschaften überhaupt kein interesse daran, bauarbeiten zu verschleppen und so ihre mitglieder zu verprellen, denn schließlich steht bei genossenschaften immer noch die langfristige vertragsbindung im vordergrund.