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bebop hat diese Frage gestellt
Hallo!
Beim Installieren eines neuen Abflusses für die Therme, durch meinen Vermieter, entstand beim Aufstemmen des Putzes derart viel Staub, dass die komplette Wohnung eine Woche nicht bewohnbar war. Desweiteren musste die Wohnung in der Zeit täglich gewischt werden, da sich der Staub immer wieder absetzte. Da leider keine Beweisfotos gemacht wurden, würde ich gerne wissen, in wie fern ich in der Beweispflicht für eine Aufwandsentschädigung stehe?
Vielen Danke im Voraus

1 Kommentar zu „beweispflicht bei aufwandsentschädigung”

Alanne 18.02.2014 22:25

Sie brauchen keine Beweispflicht.

BGB § 536 - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

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