Oliver Curd
Hallo,
Wenn ein Hund in der Nachbarschaft gelegentlich bellt, so ist dies zumutbar.
Bellt er mehrere Stunden oder den ganzen Tag,so muss dies nicht hingenommen werden, auch nicht bei einem Wachund (OLG Düsseldorf WM 90, 400) Der Hundebesitzer kann sogar bestraft werden, wegen vörsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit ruhestöredem Lärm, wenn er den Hund in einer Wohngegend den ganzen Tag über bellen lässt. (So entschied das AG Hannover ZMR 65, 223).
Der Mieter hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben,deshalb kanner sich gegen unzulässigen Lärm wehren.
Schreiben (telefonieren) Sie Ihren Vermieter , schildern Sie den Sachverhalt und weisen Sie Ihn auf die Möglichkeit einer Mitminderung von 5-15% hin. Ihr Vermieter sollte darüber hinaus mit dem Eigentümer der anderen DDH Kontakt aufnehmen und diesem den Misstand schildern. Damit diesr mit den Hundebesitzer mal tacheless reden kann
Lord Byron
Danke für die Antwort. Es geht wirklich über mehrere Stunden so. Werde mal meinen Vermieter kontaktieren.