Gast
Hallo. Stimmt der Abrechnungszeitraum auf der Nebenkostenabrechnung ? Welcher Posten hat sich denn so enorm erhöht ? Wurde ein Umlageschlüssel stillschweigend geändert ? Gab es irgendwelche Reparaturen im Haus, die eventuell in der Abrechnung versteckt sind ?
Hausi
Der Abrechnungszeitraum stimmt, jedoch wurde diesmal nicht nach qm abgerechnet wie die Jahre zu vor sondern nach Personenzahl (unserer ehemaliger Vermieter nutzt nun die doppelte Quadratmeterzahl wie zuvor).Ausserdem wurden Betriebskosten mit abgerechnet die erst nach unserem Auszug entstanden sind.
Gast
Hallo,
welche Umlageschlüssel steht im Mietvertrag für den Abrechhnungsposten, der nun plötzlich nach Personen umgelegt wird ? Findet sich dort die Umlage nach qm dann braucht Ihr nicht zahlen, da der Schlüssel stillschweigend geändert wurde. Hier hat der Vermieter seine Vertragspflichten verletzt ( Informationspflicht ). Hier könnt Ihr die bisherige Aufteilung der Kosten nach qm verlangen ! Kosten die nach eurem Auszug entstanden sind, die können natürlich nicht berechnet werden.
Hausi
Erstmal danke für die Hilfe
Wir haben in unserem Mietvertrag nachgelesen und dort wahr der Umlageschlüssel auf qm fest gelegt.Wir hatte unseren Ex- Vermietern einen Brief geschrieben mit der bitte die Abrechnung noch einmal zu prüfen , da uns die Kosten zu hoch erschienen. Daraufhin bekamen wir ein Schreiben in dem sie uns erklärten das man im Winter mehr Heizkosten hätte als im Sommer "dies war sehr wichtig für uns denn das wussten wir bislang nicht" <!-- s --><!-- s --> Auf jeden Fall finden sie die Abrechnung korekt und weisen uns darauf hin das wenn wir nicht fristgerecht bezahlen sehen sie sich gezwungen einen Anwalt hinzuzuziehen um die Kosten einzuklagen und das wurde uns ausser Mehrkosten keinen Mehrerfolg bringen.
Das ist nun der letzte Stand der Dinge!
Wir haben nun die Abrechnung durchgerechnet selbst mit den Kosten die nach unserem Auszug enstanden würde es ein drittel weniger sein. Und bei genauem hinsehen haben wir noch gemerkt das unsere Vermieter nur noch durch 4 Mietparteien geteilt hat , es aber zu unserer Zeit noch 5 Mietparteien waren ( Unsere Vermieter hatten wegen Eigenbedarf gekündigt und bewohnen nun zwei Mietpateien die sie zu einer Wohnung zusammengelegt haben mit der doppelten qm Zahl als wir früher)
Sollt nur ein kleiner Einblick sein und zudem tuts gut mal den ganzen Mist von der Seele zu schreiben.
Danke fürs lesen.
Hallo,
welche Umlageschlüssel steht im Mietvertrag für den Abrechhnungsposten, der nun plötzlich nach Personen umgelegt wird ? Findet sich dort die Umlage nach qm dann braucht Ihr nicht zahlen, da der Schlüssel stillschweigend geändert wurde. Hier hat der Vermieter seine Vertragspflichten verletzt ( Informationspflicht ). Hier könnt Ihr die bisherige Aufteilung der Kosten nach qm verlangen ! Kosten die nach eurem Auszug entstanden sind, die können natürlich nicht berechnet werden.[/quote:81bfb]
Gast
Die dem Vermieter vorbehaltene Befugnis zur Änderung des Betriebskostenschlüssels kann er für eine abgelaufene Abrechnungsperiode nicht mehr geltend machen (OLG Hamburg, Urteil vom 8.1.1991, AZ. 4 U 190/90)
Für alle Fälle gilt aber, daß die Änderung des Verteilerschlüssels den Nutzern rechtzeitig bekanntgemacht werden muß. Bevor die Abrechnungsperiode beginnt, müssen die betroffenen Personen darüber informiert werden, damit sie sich ggf. auf die neuen Bedingungen mit einem angepaßten Verbrauchsverhalten einstellen können. Es geht also nicht, daß der Gebäudeeigentümer irgendwann stillschweigend den Verteilerschlüssel ändert und der Nutzer erst bei der nächsten Abrechnung merkt, daß er geändert wurde.