Susanne 12.05.2008 22:36
Und wie kommst Du darauf, dass hier deutsches Recht anwendbar wäre?
Berthelstal 14.05.2008 07:58
Da deine Oma sich illegal in Deutschland aufhält hat ist sie keine deutsche Staatsangehörige und deutsches Recht nicht anwendbar.
Die Problematik kann nur in Rußland selbst nach dortigen Recht geregelt werden.
Susanne 14.05.2008 16:38
Ob die Oma sich illegal aufhält oder nicht und ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit hat ist auch irrelevant.
Berthelstal 14.05.2008 19:02
Bei genaueren Durchlesen Ihrer Frage ergebn sich einige Ungereimtheiten. Einmal mißhandelt Sie Ihre Mutter deswegen Sie ausziehen wollen und dafür das Geld aus den Verkauf der Immobilie benötigen; gleichzeitig befürchten Sie, das der Erlös Ihnen von Ihrer Mutter nicht gewährt wird. Was soll das alles nun.
Das Beste wird sein, Sie verkaufen die Immobilie an einen russischen Staatsbürger und können das beim dortigen Notar nach russischen Recht beurkunden lassen. Das deutsche Recht ist in diesem Fall überhaupt nicht anwendbar.