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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Großmutter hat Mitte Oktober 04 eine NK-Abrechnung für die Zeit vom 01.07.01 bis 30.06.02 erhalten. Meine Frage ist nun, muss Sie die NK für die Monate Juli und August 01 bezahlen, da das neue Mietrecht soweit ich weiß mit dem 01.09.01 eingetreten ist.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

breezer01
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + zeit

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.07.01 bis 30.06.02”

Gast Experte!

Nein, von dem neuen Mietgesetz sind die Abrechnungszeiträume betroffen, die nach dem 1.9.2001 endeten. Der hier angegebene endete am 30.6.2002 und fällt demnach unter das neue Gesetz

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