Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Torfstech0r hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Mituser und Mituserinnen,

ich habe da eine Frage, die ihr mir sicher beantworten oder mit euren Erfahrungen ergänzen könnt. Es liegt bei mir folgender Sachverhalt vor:

Ich habe einen Mietvertrag mit meiner Vermieterin abgeschlossen, in dem bei § 1 Mieträume, 3. vereinbart wird, dass dem Mieter vom Vermieter für die Mietzeit ausgehändigt werden: 1 Hausschlüssel, 1 Korridorschlüssel und 1 Zimmerschlüssel.

Den Haus- und den Korridorschlüssel habe ich erhalten. Den Zimmerschlüssel nicht (warum dies so ist, komm ich unten drauf).

Ich will demnächst das bestehende Mietverhältnis kündigen und wollte fragen, ob es eine Kündigungsfrist gibt, wenn des Weiteren bei § 4 Außerordentliche Kündigung, 3. a) vereinbart wurde, dass das Mietverhältnis vom Mieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist insbesondere gekündigt werden kann, wenn beispielsweise dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird oder b) ...

Mir stellt sich also die Frage, ob der nicht gewährte Zimmerschlüssel, zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt. Wenn Ja, dann kann ich doch beispielsweiße von einem Tag kündigen oder nicht? Weil ich will meine Vermieterin ehrlich gesagt ein bisschen abf*cken, und will dann innerhalb von einem Tag kündigen, weil sie sich schon evtl. auf die Zahlung im März freut und sie sich dann auch nicht darauf einstellen kann, wann ich ausziehe. Soll ne Art gemeiner Überraschungseffekt sein :) Auch nachdem ich sie paar mal angesprochen habe, wann mein Zimmerschlüssel den fertig seie, antwortete sie nur, dass sie sich in der nächsten Zeit darüm kümmern wird, aber bis heute nichts passiert ist (Um so besser eigentlich, dann kann ich ja vielleicht von einem Tag kündigen) Warum sie ihn mir nie gegeben hat, ist, dass sie eine große Schnüffelnase hat und gerne in meine Mieträume eindringt, wenn ich nicht da bin, was ich schon diverse mal bemerkt habe. Bl*öde Kuh, am liebsten würde ich sie gerne mal richtig fertig machen woll oder sie wenigstens zur Anzeige bringen, habe aber keine Beweise (hätte einfach ne Videokamera aufstellen solle,n nur hatte keine) Wie auch immer...

Ich bitte um hoffnungsvolle und danke für eure Antworten ;)

Mfg
Der Torfstech0r

2 Kommentare zu „!!!BITTE UM HILFE!!! NEUES THEMA VOM 9.02.2010; Vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache - Schlüssel”

Torfstech0r 09.02.2010 13:29

Tschuldigung, dass ich 2 mal abgesendet habe. Habe am Anfang nicht gesehen wo meine Frage erscheint!

Torfstech0r 09.02.2010 15:23

Zu meinem gleichen Thema das ich ausversehen 2 mal eröffnet habe, und ich darauf leider nicht mehr antworten kann und zum Kommentar von Berthelstal in diesem Thema: Tzzz lol Anstand, Sie sind wahrscheinlich ein Vermieter, der sich ganz speziell für die Vermieter einsetzt usw. Dann sagen sie mir bitte, ob es anständig ist, wenn fremde Leute in deine Mieträume eindringen und dort herumschnüffeln was der jenige macht und trinkt oder isst, oder dich beobachtet wann du haus verlässt, den müll rauswirst um ein Profil von dir zu erhalten. Also wenn das Anstand ist, dann wissen Sie sicherlich genau so viel davon, vllt. machen sie, ohne sie zu beschuldigen, das gleiche bei Ihren Mietern. Man weiß es nicht... Aber ich hätte doch noch jetzt einige Fragen bzw. Ergänzungen.

Ich hab mit meiner Uterschrift nicht das Nichtvorhandesein des Schlüssels akzeptiert, ich hab eher gesagt mit meiner Unterschrift akzeptiert, dass mir für die Mietzeit der fehlende Schlüssel ausgehändigt wird. Ein Übergabeprotokoll oder ähnliches, das und wann ich die Schlüssel angenommen habe, gibt es nicht. Ich hab lediglich akzeptiert, dass mir für die Mietzeit die Schlüssel ausgehändigt werden. Ich hab doch nicht akzeptiert, das mir das Nichtvorhandensein des Schlüssel bestätigt wird.

Wenn ich falsch liege, dann erklären Sie mir doch bitte nochmal warum.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.