Berni911
Wir haben seit dieser Zeit die Hausmeisterarbeiten für einen "Hungerlohn" übernommen.Diese bezogen sich auf Winterdienst,Umkrautentfernung an der Hausfront/Straße und im Einfahrtsbereich. [/i:31c94]
Jeder bekommt das, was er verdient. <!-- s --><!-- s -->
Sie benötigen mehr Informationen, wie das alles geregelt ist, da kann man hier leider nicht viel zu sagen. Es scheint eh kompliziert zu werden, das ich eher einen Anwalt konsultieren würde. Ob man da mit Grundbüchern argumentieren kann/soll ??? Ihr Vermieter hat sie über die Absicht , einen Hausmeister zu beauftragen, informiert. Das könnte dann am Ende darauf hinauslaufen, dass man die Kosten vorverteilt. Ob sie dabei besser fahren, weiss ich nicht.
Also alles schwierig und da werden sie hier wohl kaum eine treffende Antwort finden/bekommen, da es viel zu speziell ist.
Aber ich bin auch auf andere Meinungen und Antworten gespannt.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Rano
Diese Wirtschaftsgemeinschaft, wie sie Dir vorgehalten wird ist -sagen wir es mal vorsichtig- höchst suspekt.
Wie es sich liest, haben die zwei Grundstücke ja sogar noch nicht mal den gleichen Eigentümer?!
Aus dem Bauch raus, würde ich an dieser Stelle mal sagen:
Die Vorgehensweise ist durch keine gesetzl. Regelungen gedeckt.
Gruß
Ralph
Berni911
Ich sehe da nicht so viel Erfolg, der Vermieter hat schliesslich angekündigt, was er vor hat. Dass eine Firma teurer ist als ein "Nebenverdienstrentner", sollte jedem klar sein. Wieviel würde es wohl kosten, wenn man einen Hausmeisterservice nur für idas vordere Grundstück angagiert ?
Grüsse <!-- s --><!-- s -->