forsetis 06.07.2019 08:30
Rauchmelder retten Leben. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie nicht schon längst ihre Genossenschaft über das Fehlen der Lebensretter informiert haben. Als Mieter hat man auch die Pflicht auf solche Versäumnisse aufmerksam zu machen.
Sie können natürlich weiter machen wie bisher, dann zählen Sie mit Sicherheit zu den Opfern mit Rauchgasvergiftung.
Lorenzo 06.07.2019 16:20
Ich stelle den grundsätzlichen Nutzen von Rauchmeldern nicht in Frage, auch wenn es erstmal einen Brand braucht, damit ich "mit Sicherheit zu den Opfern der Rauchgasvergiftung" zählen kann, wie Sie andeuten.
Meine Frage bezieht sich natürlich auf rechtliche Konsequenzen. Theoretisch müsste die Vermieterin auch davon wissen, sie kümmert sich nur nicht darum bzw. hat es nicht mehr auf dem Schirm.
Kasimo 14.07.2019 08:59
Laut der Landesbauordnung ist es die Pflicht des Vermieters, die Installation der Rauchwarnmelder durchzuführen, und dazu gehört natürlich auch die Überwachung, dass das in allen Wohnungen passiert ist. Daher kann es für den Mieter keine Konsequenzen haben, wenn man auf das Versäumnis hinweist.
Einen Schadenersatzanspruch für zusätzliche Kosten eines dritten Termins zur Wartung kann der Vermieter nur dann geltend machen, wenn der Mieter die Kosten schuldhaft verursacht. Schuldhaft handelt man in der Regel, wenn man zu einem Termin einfach nicht da ist, ohne rechtzeitig abzusagen, aber nicht wenn man sich meldet und die Möglichkeit gibt, einen anderen Termin zu vereinbaren.