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Lorenzo hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

in unserer Siedlung (Genossenschaftswohnungen in NRW) sind vor einigen Jahren Rauchmelder eingebaut worden. Allerdings nicht bei uns, denn da wir zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht zuhause sein konnten, wurden wir dabei übergangen. Wir haben also heute noch keine.

Die Rauchmelder werden jedes Jahr gewartet. Dazu kündigt sich stets eine externe Firma per Aushang an, die für den dritten Termin Kosten androht. Es ist allerdings schwer, zu den genannten Terminen zuhause zu sein, da wir beruflich stark eingespannt sind. Die Nachbarn sind auch keine Option. Wir sind dann immer so verfahren, dass wir der betreffenden Firma gemailt und Ihnen einen Termin vorgeschlagen bzw. sie aufgefordert haben, uns einen Termin zu einem bestimmten Zeitraum zu nennen, zu dem wir da sein würden. Darauf kam allerdings niemals eine Antwort und die Rauchmelder wurden vergessen.

Nun ist es wieder soweit, eine Firma hat sich zur Wartung der bei uns nicht vorhandenen Rauchmelder angekündigt. Mittlerweile ist die Übergangsfrist für Bestandsbauten wohl auch vorüber. Ich vermute, dass es bei unserer Wohnungsgenossenschaft nicht bekannt ist, dass wir noch keine Rauchmelder haben. Davon abgesehen kann es ja wohl nicht sein, dass man von diesen Firmen niemals eine Antwort bekommt, wenn man sie auffordert, einen Termin zu nennen.

Müssen wir jetzt irgendwelche Konsequenzen befürchten, wenn wir der Genossenschaft eröffnen, dass wir noch gar keine Rauchmelder haben? Oder sollten wir einfach so fortfahren wie gehabt?

Beste Grüße
"Lorenzo"

3 Kommentare zu „Rauchmelderwartung”

forsetis Experte! 06.07.2019 08:30

Rauchmelder retten Leben. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie nicht schon längst ihre Genossenschaft über das Fehlen der Lebensretter informiert haben. Als Mieter hat man auch die Pflicht auf solche Versäumnisse aufmerksam zu machen.

Sie können natürlich weiter machen wie bisher, dann zählen Sie mit Sicherheit zu den Opfern mit Rauchgasvergiftung.

Lorenzo 06.07.2019 16:20

Ich stelle den grundsätzlichen Nutzen von Rauchmeldern nicht in Frage, auch wenn es erstmal einen Brand braucht, damit ich "mit Sicherheit zu den Opfern der Rauchgasvergiftung" zählen kann, wie Sie andeuten.

Meine Frage bezieht sich natürlich auf rechtliche Konsequenzen. Theoretisch müsste die Vermieterin auch davon wissen, sie kümmert sich nur nicht darum bzw. hat es nicht mehr auf dem Schirm.

Kasimo Profi 14.07.2019 08:59

Laut der Landesbauordnung ist es die Pflicht des Vermieters, die Installation der Rauchwarnmelder durchzuführen, und dazu gehört natürlich auch die Überwachung, dass das in allen Wohnungen passiert ist. Daher kann es für den Mieter keine Konsequenzen haben, wenn man auf das Versäumnis hinweist.

Einen Schadenersatzanspruch für zusätzliche Kosten eines dritten Termins zur Wartung kann der Vermieter nur dann geltend machen, wenn der Mieter die Kosten schuldhaft verursacht. Schuldhaft handelt man in der Regel, wenn man zu einem Termin einfach nicht da ist, ohne rechtzeitig abzusagen, aber nicht wenn man sich meldet und die Möglichkeit gibt, einen anderen Termin zu vereinbaren.

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