RA Meyer zu Schlochtern
Hallo Alex,
Ihr Untermieter unterliegt einem weitläufigen Irrtum. Es gibt keine gesetzliche Regelung, nach der das Mietverhältnis aufgehoben wird, wenn der kündigende Untermieter (oder Mieter) drei Nachmieter benannt hat. Dies führt auch nicht zu verbesserten Mietkonditionen!
Dies gilt auch in Ihrem Fall. Die Untermiete ist ungekürzt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses zu zahlen.
Informieren Sie sich auch unter http://www.wengersky http://www.wengersky.de <!-- w --> oder http://www.mzsonline http://www.mzsonline.de <!-- w -->, dort unter Mietrecht, dort unter Aufhebungsvertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Meyer zu Schlochtern
Alex1983
Sehr geehrter Herr RA Meyer zu Schlochtern,
haben Sie vielen Dank für Ihre rasche und hilfreiche Antwort!
Mit besten wünschen,
Alex