Ghostraider
Sie können ein paar Sachen machen.
1) Selbst den Vermieter nochmals mit, Fristsetzung von 14 Tagen, die Schäden melden.
2) Einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufsuchen der sich dann um die ganze Sache kümmern soll.
Der RA wird Sie auch in Bezug auf Schadensersatz und alles drum und dran beraten können, da von hier aus nicht zu sehen ist welchen Schaden Sie schon haben und was sonst noch da anfällt.
Eine Mietkürzung droht man nicht an sondern setzt diese bei einem dem Vermieter gemeldeten Mangel an.
Dies sollte man auch nicht ohne Rechtsanwalt durchführen, damit keine Fehler unterlaufen und der Mieter nachher der Dumme ist.
Die Klingel könnte vielleicht unter eine gültige Kleinreparaturklausel fallen, was ohne Kenntnis dieser hier auch schlecht zu beantworten ist.
Auch beim Schimmel kann hier nicht geantwortet werden, da auch nicht bekannt ist ob eine gesundheitsschädigende Wirkung davon ausgeht oder ausgehen könnte.
Also, auf zum Anwalt und dann weiter sehen.
Viel Glück und
Gruß ghost