Balkonexperte 31.08.2011 20:06
Dazu müsste man den genauen Wortlaut dieser Klausel kennen, um darauf eine Antwort zu geben.
EvaT 31.08.2011 20:27
"DAs Mietverhältnis begann am 01.06.2010. Der Mietvertrag läuft zunächst auf 2 Jahre und danach auf unbestimmte Zeit. Die Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 2 Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihrem Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraums unter Einhaltung der ges. Kündigungsfrist und der ges. Bestimmungen zulässig.Von dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertragsparteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und außerordentlichen Kündigung mit ges. Frist unberührt." Darf er dies so überhaupt im Mietvertrag festhalten? Vielen Dank
Bladder 01.09.2011 07:01
Sie haben einen Mietvertrag mit "Kündigungsverzicht" über 2 Jahre abgeschlossen. Dieser Vertrag ist rechtmäßig und gültig.
Der Text ist eindeutig!
Einzige Möglichkeit ist, den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen z.B. über einen Mietaufhebungsvertrag, vorzeitig zu beenden.
Vielleicht lässt der Vermieter aber auch über eine Nachmietergestellung mit sich reden.