Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Beweislast für Aufklärung über Mängel

Die in einem Grundstückskaufvertrag enthaltene Erklärung des Verkäufers, ihm sei „vom Vorhandensein wesentlicher unsichtbarer Mängel nichts bekannt“, rechtfertigt keine Abweichung von dem Beweisgrundsatz, dass den Käufer die Darlegungs- und Beweislast für die unterbliebene Aufklärung durch den Verkäufer über offenbarungspflichtige Mängel trifft.

Urteil des BGH vom 30.04.2003
V ZR 100,02
MDR 2003, 982
Stichwörter: aufklärung + beweislast + mängel + über

0 Kommentare zu „Beweislast für Aufklärung über Mängel”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.