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pLotScH hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Februar diesen Jahres bin ich in eine zweier-WG gezogen. Wir haben beide jeweils einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter über den entsprechenden Teil der Wohnung. In der Wohnung gibt es derzeit zwei (!) Nachtspeicheröfen, einen im Zimmer meines Mitbewohners und einen in der Küche. Mein Zimmer (offiziell das Schlafzimmer) ist ungeheizt, ein Nachtspeicherofen wurde mir bislang nur versprochen. Laut Aussage des Vermieters muss ein "Schlafzimmer" rechtlich gesehen nicht über eine Heizung verfügen. Das habe ich da zum ersten mal gehört, aber genau weiß ich das ehrlich gesagt nicht.
Jetzt hat sich ergeben, dass wir (wahrscheinlich) an die Heizungsanlage des Vermieters mit angeschlossen werden. In dem Zuge bekomme ich auch endlich eine Heizung bei mir ins Zimmer.

Jetzt meine Frage: Darf der Vermieter die Kosten der Heizung auf uns umlegen? Wenn ja, in welcher Form? Eigentlich käme nur Mieterhöhung in Frage, oder? Und kann ich andersrum die Miete kürzen (welcher Prozentsatz?), solange ich keine Heizung habe und frieren muss? Schließlich habe ich einen eigenen Mietvertrag, auch wenn die Wohnung offiziell nicht als WG vermietet ist (oder ist sie das aufgrund zweier Mietverträge?).

Ich treffe mich die Tage mit dem Vermieter, um genaueres über die "Finanzierungsmöglichkeiten der Heizungsanlage" (seine Worte) zu besprechen.

Ich hoffe auf aufschlussreiche Antworten :)

Viele Grüße
pLotScH

5 Kommentare zu „Heizungslos...”

pLotScH 25.11.2009 20:12

Noch eine Ergänzung. Das Bad ist nicht belüftbar. a) weil es kein Fenster hat (gut, kommt vor), aber b) auch nur über einen mangelhaften Dunstabzug (zieht kaum Luft) verfügt. Deshalb steht die Feuchtigkeit nach dem Duschen praktisch in dem Raum und auch Gerüche ziehen nur schlecht ab.
Darauf habe ich meinen Vermieter schon bei der Wohnungsübergabe aufmerksam gemacht. Bislang ist aber nichts weiter geschehen. Wäre das auch Grund für eine Mietkürzung? Um da ein bisschen Druck zu machen?

pLotScH 25.11.2009 20:15

Ach und ganz wichtig. Muss eine Mietkürzung im Vornherein angekündigt werden? Oder kann ich einfach weniger überweisen, bis die Mängel behoben sind?

pLotScH 25.11.2009 20:37

Soo noch etwas, was mir gerade einfällt. (Gibts hierkeine Editierfunktion? ): ) Mal angenommen, ich würde das Mietverhältnis kündigen. Könnten die genannten Gründe ausreichen, die 3 Monate Kündigungsfrist zu umgehen? Ich bin da sehr spontan, gut gefällt es mir hier langsam eh nicht mehr...

Berthelstal Experte! 26.11.2009 08:30

Die von Ihnen dargelegten Gründe reichen für eine fristlose Kündigung nicht aus.
Sie haben das Schlafzimmer ohne Heizung angemietet und können es nun nicht als Mietmangel gelten lassen. Eine Mietminderung kann nur dann vorgenommen werden, wenn während Ihrer Mietzeit Mängel auftreten.
Die Gründe, welche Sie hier zu einer fristlosen Kündigung anführen, waren bereits Anfang des Jahres bekannt und Sie hätten genug Zeit gehabt, fristgemäß zu kündigen. Vielleicht überlegen Sie eine andere Lösung des Problems.

pLotScH 26.11.2009 10:23

Hallo, vielen Dank für ihre Antwort! "Ohne Heizung angemietet" ist so eine Sache, weil ich mich leider naiver weise auf die Aussage meines Mitbewohners verlassen habe, dass hier noch eine Nachtspeicherheizung eingebaut wird.
Wissen sie, wie es rechtlich mit der Umlegung der Einbaukosten für die neue Heizungsanlage aussieht?

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