pLotScH 25.11.2009 20:12
Noch eine Ergänzung. Das Bad ist nicht belüftbar. a) weil es kein Fenster hat (gut, kommt vor), aber b) auch nur über einen mangelhaften Dunstabzug (zieht kaum Luft) verfügt. Deshalb steht die Feuchtigkeit nach dem Duschen praktisch in dem Raum und auch Gerüche ziehen nur schlecht ab.
Darauf habe ich meinen Vermieter schon bei der Wohnungsübergabe aufmerksam gemacht. Bislang ist aber nichts weiter geschehen. Wäre das auch Grund für eine Mietkürzung? Um da ein bisschen Druck zu machen?
pLotScH 25.11.2009 20:15
Ach und ganz wichtig. Muss eine Mietkürzung im Vornherein angekündigt werden? Oder kann ich einfach weniger überweisen, bis die Mängel behoben sind?
pLotScH 25.11.2009 20:37
Soo noch etwas, was mir gerade einfällt. (Gibts hierkeine Editierfunktion? ): ) Mal angenommen, ich würde das Mietverhältnis kündigen. Könnten die genannten Gründe ausreichen, die 3 Monate Kündigungsfrist zu umgehen? Ich bin da sehr spontan, gut gefällt es mir hier langsam eh nicht mehr...
Berthelstal 26.11.2009 08:30
Die von Ihnen dargelegten Gründe reichen für eine fristlose Kündigung nicht aus.
Sie haben das Schlafzimmer ohne Heizung angemietet und können es nun nicht als Mietmangel gelten lassen. Eine Mietminderung kann nur dann vorgenommen werden, wenn während Ihrer Mietzeit Mängel auftreten.
Die Gründe, welche Sie hier zu einer fristlosen Kündigung anführen, waren bereits Anfang des Jahres bekannt und Sie hätten genug Zeit gehabt, fristgemäß zu kündigen. Vielleicht überlegen Sie eine andere Lösung des Problems.
pLotScH 26.11.2009 10:23
Hallo, vielen Dank für ihre Antwort! "Ohne Heizung angemietet" ist so eine Sache, weil ich mich leider naiver weise auf die Aussage meines Mitbewohners verlassen habe, dass hier noch eine Nachtspeicherheizung eingebaut wird.
Wissen sie, wie es rechtlich mit der Umlegung der Einbaukosten für die neue Heizungsanlage aussieht?