edy 06.05.2010 12:46
Hallo sweetceylangoz,
Die Gründe dürften nicht ausreichen um
das Mietverhältniss vorzeitig zu beenden.
Bei einem Aufhebungsvertrag kann der
VM schon Bedingungen stellen.
Die Nachmieter könnten doch vor ihrem
Einzug renovieren und dieses Problem wäre
gelöst.
Einen Maler verlangen kann der VM nicht.
Ihr habt die Möglichkeit,selbst zu renovieren.
lg
edy
Balkonexperte 15.05.2010 16:30
1. Nachmieter muss der Vermieter nur akzeptieren, wenn dies im Vertrag vereinbart ist.
2. Das Renovieren schulden Sie dem Vermieter, wenn es denn so im Mietvertrag vereinbart ist. Diese Pflicht können Sie nicht einfach übergehen.
3. Die Renovierung muss nicht zwangsläufig ein Fachmann vornehmen. Das kann der Vermieter nicht verlangen.
4. Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist eine Frechheit und völlig überzogen. Aber da der Vermieter am längeren Hebel sitzt, sollten Sie sich mit ihm arrangieren.