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Karloff hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich ziehe zum 31.07. aus meiner Wohnung aus. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich die Info bekommen, das die Klauseln bzgl. der Endrenovierung / Schönheitsreparaturen nichtig sind, und ich für nichts an der Whg. aufkommen muss. Ich muss aber dabei sagen, das ich auch großartig nix verbrochen habe was zu renovieren wäre.
Mein Anwalt macht ein kleines Schreiben fertig, in welchem er sich auf die letzten Urteile und Rechtssprechungen bzgl. der Nichtigkeit bezieht. Ich befürchte nun allerdings, dass mein Vermieter nicht mit der Kaution wieder rausrücken will. Ich habe diese seinerzeit als Sparbuch auf seinen Namen angelegt. Das Sparbuch habe ich allerdings noch bei mir daheim! Nun meine Frage: Kann ich an die Kaution irgendwie dran? Ich befürchte fast nicht, aber vielleicht weiß jemand von Euch Rat. Für jeden Tipp wär ich wirklich dankbar!
Viele Grüße,
Karloff
Stichwörter: rueckgabe + sparbuch + aufloesung + kaution

1 Kommentar zu „Wer hat die Gewalt über das Kautions-Sparbuch?”

AMAyer Experte! 18.05.2009 11:42

Die Kaution steht Ihnen zu, wenn Sie die Whg vertragsgemäß abgeben. Falls der gierige VM sich weigert, Ihnen ihr Geld zurück zu geben, dann teilen Sie diesem Kerl mit, dass Sie Klage erheben werden!

Alternativ zum Anwalt können Sie auch die Kollegen vom örtl. Mieterverein beauftragen. Das ist billiger.

AM

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