forsetis 29.06.2018 13:59
Sie haben doch in anderen Foren reichlich Antworten bekommen, das sollte aber reichen.
rena888 29.06.2018 16:58
nein, es ist etwas dazu gekommen, naemlich die Frage ob ich es riskieren soll unsere VM anzuschreiben.
rena888 29.06.2018 17:41
ausserdem bin ich wirklich verzweifelt, mein Partner ist unberechenbar, letzte Woche meinte er noch es sei alles ok, ich koennte wohnen bleiben, dann wieder ein Streit, er droht wieder ! Er ist selbstmordgefaehrdet, hat sich mind. 2mal schon fast umgebracht, zum Arzt geht er aber nicht. Ich will ihn nicht alleine lassen, auch wg. dem Schlaganfall nicht. Ich suche einfach noch einen brauchbaren Rat was ich noch machen koennte.
forsetis 29.06.2018 18:32
1. Das hat mit Mietrecht überhaupt nichts zu tun.
2. Für solche rein privaten Angelegenheiten wären eventuell Freunde, aber mit Sicherheit die Telefonseelsorge, der Hausarzt oder Pfarrer und Pastöre die richtigen Ansprechpersonen. Aber mit Sicherheit kein ananymes Forum.
rena888 29.06.2018 18:46
aber es nuetzt ja nichts, er geht doch nicht zum Psychiater. Er war schon mal in Behandlung und ist nach ein paar Monaten weggeblieben. Ich will doch nur wissen ob ich meine VM anschreiben soll oder nicht.
rena888 30.06.2018 08:28
Ich habe hierzu in einem Forum etwas gefunden:
Wie jeder Vertrag bedarf auch der Mietvertrag des Angebots und der Annahme. Stehen auf einer Seite oder auf beiden Seiten des Vertrages mehrere Personen, müssen alle Personen den Vertrag unterzeichnen. In der Praxis können sich je nach Fallgestaltung erhebliche Probleme ergeben. Im ungünstigsten Fall ergibt sich die Unwirksamkeit des Mietvertrages. Verträge werden oft leichtfertig unterschrieben, hinterher will es keiner gewesen sein.
Koennte ich nicht mit diesem Argument unsere VM bitten mir zu erklaeren warum ich nicht in den MV aufgenommen wurde ? Ich war zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung anwesend und erstaunt dass ich nicht unterschreiben musste, habe aber in dem Moment nicht reagiert.
forsetis 30.06.2018 18:15
Bitte hören Sie auf! Mittlerweile ist es eine Belästigung. Wenden Sie sich an die Personen oder Institutionen, die ich schon genannt habe.