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myrte hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
mein Freund und ich haben heute Post von der Vermieterin bekommen. Sie will ab dem 1.4. 70€ mehr Miete. Uns blieben Mund und Nase offen stehen. Sie hatte zwar schon angekündigt, dass sie die Miete anheben würde, aber wir hatten so mit 30-40€ gerechnet.

Wir sind erst im Juni letzten Jahres hier eingezogen (85qm, Baujahr ca. Ende der 60er), also wäre es wohl schonmal nicht rechtens ab April die Miete zu erhöhen, da wir dann noch kein Jahr hier wohnen.

Ihre Begründung: Sie hat für uns das Bad neu gemacht - Badewanne war damals schon ekelig grau und teilweise waren die Fliesen kaputt und hat dort eine Duschwand für 430€ anbringen lassen (ohne Nachfrage bei uns, wir hätten auch mit einem Duschvorhang für 20€ leben können). Außerdem sind neue Fenster eingebaut worden, teilweise vorher noch ohne Doppelverglasung, Holzfenster, total verzogen, man konnte sie teilweise nicht mehr richtig schließen und es zog durch die Ritzen. Sie sagt es gäbe ja nun eine Einsparung beim Gas.

Der Mietspiegel für unsere Region liegt bei ca. 4,70€. Wir sollen nun 420€ + Nebenkosten für die Wohnung zahlen.

Das ist doch sicher alles nicht rechtens, oder?
Hoffe auf Antworten.
Grüße und Danke, Myrte

2 Kommentare zu „20% Mieterhöhung wegen neuem Bad und neuer Fenster?”

Susanne Experte!

1. Die erste Mieterhöhung kann erst nach 12 Monaten Mietzeit erfolgen. Mit der nach BGB erforderlichen Überlegungsfrist kann der VM damit erst nach 15 Monaten eine erhöhte Miete verlangen.
2. Eine Mieterhöhung muss nach BGB begründet werden. Die von Euch aufgezählten Gründe gelten nicht als Grund nach BGB, daher denke ich, dass diese ERhöhung formell falsch und demnach nichtig ist. Eine nichtige Erhöhung kann man ignorieren.
3. Der Mieter muss eigentlich davon ausgehen, dass Modernisierungen, die vor seinem Vertrag/Einzug getätigt wurden schon in die Mietkalkulation eingeflossen sind. Was vor Deinem Vertragsabschluss/Einzug gemacht wurde, kann daher nun nicht mehr für eine Mieterhöhung herhalten.

Hier findest Du die rechtlichen Voraussetzungen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/557.html

Zu Deinem Thema solltest Du §557 bist §561 lesen!

myrte

Vielen Dank für die Antwort. Jetzt ist mir etwas wohler :-)

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