Susanne
1. Die erste Mieterhöhung kann erst nach 12 Monaten Mietzeit erfolgen. Mit der nach BGB erforderlichen Überlegungsfrist kann der VM damit erst nach 15 Monaten eine erhöhte Miete verlangen.
2. Eine Mieterhöhung muss nach BGB begründet werden. Die von Euch aufgezählten Gründe gelten nicht als Grund nach BGB, daher denke ich, dass diese ERhöhung formell falsch und demnach nichtig ist. Eine nichtige Erhöhung kann man ignorieren.
3. Der Mieter muss eigentlich davon ausgehen, dass Modernisierungen, die vor seinem Vertrag/Einzug getätigt wurden schon in die Mietkalkulation eingeflossen sind. Was vor Deinem Vertragsabschluss/Einzug gemacht wurde, kann daher nun nicht mehr für eine Mieterhöhung herhalten.
Hier findest Du die rechtlichen Voraussetzungen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/557.html
Zu Deinem Thema solltest Du §557 bist §561 lesen!
myrte
Vielen Dank für die Antwort. Jetzt ist mir etwas wohler