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raceface hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe am 15.12.2011 eine Nebenkostenabrechnung "für das Kalenderjahr 2010" bekommen (datiert auf 12.12.2011), welche zwei unterschiedliche Abrechnungszeiträume beinhaltet. Der erste Abrechnungszeitraum für die allgemeinen Nebenkosten erstreckt sich vom 01.01.2010 bis 31.12.2010. Der Abrechnungszeitraum für verbrauchsabhängige Nebenkosten jedoch vom 01.12.2009 bis 30.11.2010. Ist somit für die verbrauchsabhängigen Kosten die Frist abgelaufen, da diese nicht innerhalb von 12 Monaten erstellt bzw. zugegangen sind?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Andy

1 Kommentar zu „Fristen bei unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen”

Berthelstal Experte! 02.01.2012 19:46

Sehe ich auch so. Die Verbrauchsrechnung hätte Ihnen bis zum 30.11.2011 zugehen müssen.

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