fin
Es gilt was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn dort der 18. schwarz auf weiß gilt, dann ist das zwar ungewöhnlich und nicht üblich aber wer weiß.
Steht das dort nicht ausdrücklich, dann muß selbstverständlich immer die gesamt Monatsmiete gezahlt werden.
hh
Wenn Dein Vermieter solche Urteile kennt, dann kann er diese ja nennen.
Ich sehe das auch so, dass Du richtig gehandelt hast.
Du kannst ja einmal versuchen, genauso selbstsicher aufzutreten: Drohe ihm an, ihn auf die Auszahlung der Kaution zu verklagen. Die entsprechenden prozesskosten müsste er dann selbst tragen, weil er so einen Prozess mit Sicherheit verlieren würde.
Warte dann einmal ab, wie er auf so etwas reagiert.