Susanne 26.01.2009 11:29
Entweder Du übergibst das Thema einem Fachanwalt für Mietrecht, was ich nur anraten kann, oder Du behälst die Nebenkostenvorauszahlungen ein.
User75142 30.01.2009 01:46
Dabei ist anzumerken, dass der Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach der Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung erstellt haben muss. Sonst kann er auf jeden Fall nicht mehr nachfordern, außer er weist innerhalb der 12 Monate auf einen triftigen Grund hin. Rückzahlungen an den Mieter sind allerdings weiterhin gültig.
pit-black 30.01.2009 12:58
Das heißt wir können einfach nur abwarten oder es einem Anwalt übergeben! Man muss doch irgendwie druck ausüben können?
Trotzdem Danke..!
Susanne 30.01.2009 14:28
Wie geschrieben: Druck kann ausgeübt werden durch das Einbehalten der monatlichen Vorauszahlung.