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Mensen hat diese Frage gestellt
Hallo!


Mein Vermieter hat mir bei der Besichtigung der Wohnung vor eineinhalb Jahren mündlich zugesagt (mit einem Zeugen), dass die einfachverglasten Fenster spätestens im Februar (4 Monate später) gegen Doppelverglasung ausgetauscht werden würden. Dieser Abmachung ist er nicht nachgekommen und als ich ihn vor zwei Monaten darauf ansprach bekam ich eine sehr harsche Absage, die u.a. darauf hinwies das keine schriftliche Zusage vorliege und die Fenster nicht ausgetauscht werden würden.
Daraufhin habe ich die Wohnung diesen Monat gekündigt und auch schon die Bestätigung bekommnen.
Gerade erhielt ich einen Anruft von einem Glaser, der fragte wann er meine Fenster vermessen könne.
Meine Frage lautet: Muss ich diesen Fensteraustausch in den verbleibenden zweieinhalb Monaten die ich noch hier wohne dulden? Die Fenster waren ja der Grund weswegen ich gekündigt habe und nun soll alle Nachteile dieses Eingriffes erleben ohne die Vorteile danach zu haben.. Dazu muss ich sagen das ich Student bin und mitten in einer Klausurenphase stecke. Was kann ich tun? :(
Bin für jeden Kommentar dankbar!

MFG
Stichwörter: fenster

3 Kommentare zu „Ärger mit dem Vermieter”

Ghostraider Experte!

Das Sie den Glaser zur Vermessung rein lassen müssen ist doch klar und der macht auch keinen Dreck.
Es ist ja nicht gesagt das der Glaser innerhalb von 2 Monaten die Dinger fertig hat.

Ansonsten würde ich auf den letzten Drücker mit dem einen Termin ausmachen der nach dem Auszug liegt.

Gruß
ghost

Mensen

Danke für die schnelle Antwort!!

Mit dem (freundlichen) Glaser habe ich bereits einen Termin ausgemacht, da das Vermessen kein Problem ist. Meine Frage betraf dem Austausch der Fenster.
Meine Wohnung ist insgesamt 19 m² groß und so sind die Verstaumöglichkeiten der Dinge die ich besitze doch sehr begrenzt. Deswegen befürchte ich, dass diese sehr zugestaubt werden und ich mich erneut ärgern muss...
Da das Verhältnis zu meinem Vermieter sehr angespannt ist lässt sich nicht auf dessen Vernunft pochen.
Kann ich den Austausch bis zu meinem Umzug heraus zögern?

Ghostraider Experte!

Wie gesagt, oft oder fast immer müssen die Fenster erst angefertigt werden so das ein Austausch nicht von heute auf morgen durchgeführt wird.
Fragen Sie doch einfach den Glaser wenn er ausmessen kommt wann mit dem Austausch zu rechnen ist und dann werden Sie ja sehen ob die Sorge berechtigt war oder nicht.

Davon abgesehen, es gibt aber auch Handwerker die beim Fensteraustausch nicht alles versauen oder kaputt machen.
Bedenken Sie auch, wenn während der Kündigungszeit doch noch ausgetauscht wird und Sie brauchen keine Renovierung durchführen, brauchen Sie auch nicht die Schäden der Handwerker beseitigen.
Dazu ist der Vermieter verpflichtet, aber nur für die Fensterwand mehr nicht.

Gruß
ghost

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