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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe vorgestern ein Abrechnung von meinem Vermieter bekommen (für die Wohnung in der ich vom 01.01.2004 - 31.11.2004 gewohnt habe).

Die Heiz-,Warmwasser -u. Kaltwasserkosten-Abrechnung wurde am 23.03.2005 von der Firma Brunata erstellt.

Die Hausgeldabrechnung wurde am 18.05.2005 von der Hausverwaltung erstellt.
Der Vermieter hat nun bis vorgestern gewartet bis er mir das ganze zugeschickt hat.Hat er noch Anspruch auf die Zahlungen?
Wenn ja, auf alle beide? Oder nur auf einen Teil?

Danke schon mal für Eure Antworten
Gruß Camel
Stichwörter: abrechnung + verjährt

1 Kommentar zu „Abrechnung verjährt?”

Susanne Experte!

Die Frist ist abgelaufen, die Zustellung war nicht mehr Fristgerecht und demnach besteht kein Anspruch mehr auf Forderung der Nachzahlung.
Es sei denn, der VM kann glaubhaft machen, dass er für die Verspätung nicht verantwortlich ist.

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