Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
TheDuke12 hat diese Frage gestellt
hallo zusammen! wir haben folgendes problem:
wir haben seid dem 01.09.2007 ein kleines einfamilien haus gemietet und jetzt zum 01.04.2008 wieder gekündigt.
wir haben das haus unrenoviert übernommen und auch keine kaution gezahlt. unser vermieter behauptet jetzt er hätte uns im oktober, november und dezember auffgefordert durch uns entstandene schäden fachmännisch zu beseitigen. durch uns sind nätürlich keine einzigen schäden entstanden. desweiteren haben wir keine einzige aufforderung, schreiben oder ähnliches zu den schäden erhalten, sondern direkt einen kostenvoranschlag einer malerfirma in höhe von ca. 1000€ die der vermieter uns zu lasten legen will.
wir haben jetzt einen anwalt eingeschaltet.
was sagt ihr dazu?

2 Kommentare zu „Ärger mit Vermieter wegen Renovierungskosten”

Ghostraider Experte!

Zu erst einmal muss der Vermieter die Schäden zeigen und es muss festgestellt werden ob es Schäden oder Verschleiß ist.

Sollten es normale Renovierungsarbeiten sein kommt es auf den Mietvertrag und der darin stehenden Schönheitsreparaturklausel an.

Des weiteren müsste man noch wissen, da die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, ob eine Einzugsrenovierung durch den Mieter vorgenommen wurde.
Wenn nicht kann es sein das Sie (was ich mir bei der kurzen Wohnzeit nicht vorstellen kann)in dieser Zeit renovieren sollten und dies auch nicht getan haben und der Vermieter dies jetzt von Ihnen verlangt, was auch nicht richtig ist. Er könnte, wenn eine Quotenregelung in der gültigen Schönheitsreparaturklausel besteht höchstens einen prozentualen Anteil verlangen, aber mehr nicht.

Ich denke mal das der Anwalt Sie richtig beraten wird.

Gruß
ghost

TheDuke12

von uns wurde das schlafzimmer und der untere flur beim einzug neu gestrichen, und genau diese beiden objekte versucht er jetzt uns zu last zu legen.
die schöneitsreparaurklausel regelt nicht wer für besagte renovierungen aufkommt. also es ist nichts gestrichen wurden was einmal dem vermieter oder dem mieter zu kostenübernahme zwingt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.