Ghostraider
Zu erst einmal muss der Vermieter die Schäden zeigen und es muss festgestellt werden ob es Schäden oder Verschleiß ist.
Sollten es normale Renovierungsarbeiten sein kommt es auf den Mietvertrag und der darin stehenden Schönheitsreparaturklausel an.
Des weiteren müsste man noch wissen, da die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, ob eine Einzugsrenovierung durch den Mieter vorgenommen wurde.
Wenn nicht kann es sein das Sie (was ich mir bei der kurzen Wohnzeit nicht vorstellen kann)in dieser Zeit renovieren sollten und dies auch nicht getan haben und der Vermieter dies jetzt von Ihnen verlangt, was auch nicht richtig ist. Er könnte, wenn eine Quotenregelung in der gültigen Schönheitsreparaturklausel besteht höchstens einen prozentualen Anteil verlangen, aber mehr nicht.
Ich denke mal das der Anwalt Sie richtig beraten wird.
Gruß
ghost
TheDuke12
von uns wurde das schlafzimmer und der untere flur beim einzug neu gestrichen, und genau diese beiden objekte versucht er jetzt uns zu last zu legen.
die schöneitsreparaurklausel regelt nicht wer für besagte renovierungen aufkommt. also es ist nichts gestrichen wurden was einmal dem vermieter oder dem mieter zu kostenübernahme zwingt.