Balkonexperte 30.05.2011 08:11
Und wo ist die Frage?
Ob Ihr Gefühl, das Haus verkommen zu lassen, der Wahrheit entspricht, können nur Sie beurteilen.
Bladder 30.05.2011 08:40
Wenn man keine Lust hat eine Antwort zu formulieren, dann sollte man es bleiben lassen. Niemand ist doch gezwungen zu antworten!
Vielleicht hilft dieser Auszug aus einem Urteil: Der gänzliche Ausfall einer Gegensprechanlage mit elektrischem Türöffner rechtfertigt nach Auffassung der Kammer eine Minderung von 5 % (LG Berlin - ZK 67 - GE 2002, 159). Die unzureichende Funktion der Anlage kann nicht als geringfügig angesehen werden.
Das bedeutet, dass eine Mietminderung von 5% möglich ist. Sie kann direkt von der Mietzahlung abgezogen werden und zwar so lange, bis der Mangel behoben ist. Man braucht die Minderung nicht unbedingt anzukündigen - aber wenn man dem Vermieter ein bisschen Beine machen möchte, dann ist es besser ihm die Minderung anzuzeigen. Der Mieter benötigt keine Genehmigung, Fristsetzung oder ähnliches durch den Vermieter, da die Minderung per Gesetz eintritt (§536 BGB)
Voraussetzung ist, dass der Vermieter, wie in diesem Fall, von dem Mangel Kenntnis erlangt hat.
Der Mieter ist beweispflichtig.