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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöchen!

Da ich nicht das komplette Forum durchgegangen bin, kann es sein, dass mein Thema schon mal irgendwann erwähnt wurde.
Es geht bei mir darum, dass ich immer etwas finde zum Thema Badezimmermodernisierung, was der Mieter ertragen muss, aber wie sieht es aus mit Pflichten vom Vermieter dem Mieter gegenüber.
Um den Fall mal darzustellen. Wir wohnen jetzt seit 4 Jahren in unserer Wohnung. Das Badezimmer hat kein Fenster, was nicht weiter schlimm ist, aber dieses Bad war wahrscheinlich schon zu Bauzeit in den 60 er oder 70er Jahren hier drin. Die berühmten türkisen Fliesen. Die Armaturen wurden glaube ich vor Jahren mal erneuert. Die Badewanne wird als Dusche genutzt, ist auch so vorgesehen. Es gibt eine Duschstange die über den Fliesen, in der Wand befestigt ist. Da versteckt sich schon das Problem,die Fliesen sind im Nassbereich nur bis Brusthöhe gefliest. Heißt also, dass der Rest immer dem Wasser ausgesetzt ist. Das macht sich auch da bemerkbar, wo das Wasser an den Bohrlöchern der Duschstange durch kommt. Da bilden sich nämlich so langsam Schimmelflecken. Ich habe damals beim Tapezieren zwar eine Versiegelung auf die Tapete gebracht, aber trotzdem ergaben sich im Laufe der Zeit "Wunden" und das Wasser kann sich durch die offenen Stellen begeben.
Der Vormieter war auch nicht in der Lage in die Fugen zu bohren, sondern hat alles in die FLiesen gebohrt. Ich habe schon versucht die schlimmsten Stellen mit Bastelkram zu verdecken, aber das ist ja nicht Sinn der Sache.
Als wir die Vermieter darauf ansprachen, dass wir gerne neue FLiesen hätten, meinten diese nur, dass das in Ordnung gehe und sie dann auch etwas dabei täten.
Aber ist es mit dem Dabeitun getan? Sind die Vermieter nicht verpflichtet, das Badezimmer auf den neusten Stand zu bringen? Es wäre toll, wenn jemand Ahnung von der Sache hat, denn ich bin mit meinem Latein am ENde und finde nirgends die richtige Antwort.

Danke Angela
Stichwörter: badezimmer + renovierung

1 Kommentar zu „Badezimmer Renovierung”

Susanne Experte!

Der Vermieter hat eine Instandhaltungspflicht, allerdings muss er nur ersetzen, was kaputt ist.
Daher sollte das mit dem "Dabeitun" alles schriftlich fixiert werden und natürlich nur in Angriff genommen werden, wenn Du dort noch länger wohnen willst.
Auf jeden Fall muss schriftlich fixiert werden, dass der VM die Genehmigung gibt und im Falle eines Auszugs auf Rückbau verzichtet (damit könnte er Euch sonst später ärgern, wenn er wollte) Weiterhin sollte für Eure Arbeit und Kosten eine weitere Abgeltung erfolgen, z.B. verzichtet der VM die nächsten x Jahre auf eine Mieterhöhung etc.

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