Ghostraider
Wenn Sie es mit dem Vormieter und dem Vermieter abklären das Sie die ganzen Arbeiten die der Vormieter durchführen muss übernehmen haben Sie das Problem vom Hals.
Ansonsten hat er halt eben die 14 Tage Zeit und die kann er auch nutzen da Sie ja die Miete kürzen.
Sollte es noch länger dauern, würde (natürlich auch jetzt schon)Ihnen das Recht zur fristlosen Kündigung zustehen, da ab Mietbeginn der vertraglich zugesicherte Wohnraum nicht zur Verfügung steht.
Im Zweifelsfall würde ich mal einen Rechtsanwalt befragen welche rechtliche Schritte Sie noch offen haben.
Gruß
ghost