Volker501 hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Leute,
ich habe am 20.01.2003 einen Mietvertrag abgeschlossen mit einer monatlichen Miete von 590,00 €. Im Vertrag unter 2b steht nun das eine Staffelmiete vereinbart war. Nachdem ich nun bei 640,00 € angekommen bin, war mir das für die Wohnung zuviel und ich habe gekündigt. Nun stellt sich mir die Frage da ja einige vereinbarungen die in Mietverträgen stehen nicht dem Gesetz entsprechen, ob diese Staffelmiete auch dazu gehört.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.