Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Lohn weiter zahlen

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen. Auch dann, wenn der Betrieb vorher stillgelegt wird und die ArbeitnehmerInnen deshalb nicht beschäftigt werden können.

Arbeitsgericht Frankfurt/M., Urteil vom 23. November 1998 – 1 Ca 5991/98
Stichwörter: zahlen + lohn + weiter

0 Kommentare zu „Lohn weiter zahlen”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.