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Schnufferl hat diese Frage gestellt
Ich habe gleich mehrere Fragen...

Zunächst einmal wohne ich in einer WG und wir sind beide Hauptmieter.

Da im August mein Freund hierher zieht, möchte ich gern mit diesem zusammen ziehen und werde daher spätestens im April meiner Mitbewohnerin von meinen Plänen erzählen und für den Fall, dass ich ausziehe, fristgerecht zum 31.08.kündigen.

Ich weiß, dass meine Mitbewohnerin die Kündigung auch mitunterschreiben muss.

Wie sieht das denn mit der Kaution aus? Da ich ja die Hälfte davon übernommen habe, müsste sie mir die dann auszahlen? Also könnte ich darauf irgendwie pochen?

Und wie ist es, wenn sie sagen würde, sie zieht aus, auch eine Kündigung schreibt, die ich auch unterschreibe und mir z.B. erzählt sie hätte die schon abgegeben, dem wäre aber nicht so. Könnte ich da Auskunft beim Vermieter einholen? Ich traue dieser Frau leider alles zu.

Kann man auch eine Zwischenablesung durchführen, was Strom, Wasser- und Heizungskosten betrifft? Ich weiß nämlich, dass sie da besonders verschwenderisch mit umgeht und am Ende würde ich ja allein auf den Kosten hocken bleiben.

Danke!

1 Kommentar zu „Auszug aus WG”

Susanne Experte!

Na, Du bist aber äußerst naiv.
Im April kannst Du auch nicht fristgerecht zum 31.05. kündigen. Offensichtlich handelt es sich um einen normalen Mietvertrag, in dem Ihr beide Hauptmieter seid, demnach würde eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bestehen. Die Kündigung der Wohnung muss von <strong>Euch beiden</strong>an den Vermieter gehen, d.h. beide müssen die Wohnung kündigen. Du kannst allein nicht kündigen! Wie die Kaution ausgezahlt wird, müsst Ihr beide dann mit dem Vermieter ausmachen. Bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen beide weiterhin Miete und Nk.

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