Susanne
Na, Du bist aber äußerst naiv.
Im April kannst Du auch nicht fristgerecht zum 31.05. kündigen. Offensichtlich handelt es sich um einen normalen Mietvertrag, in dem Ihr beide Hauptmieter seid, demnach würde eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bestehen. Die Kündigung der Wohnung muss von <strong>Euch beiden</strong>an den Vermieter gehen, d.h. beide müssen die Wohnung kündigen. Du kannst allein nicht kündigen! Wie die Kaution ausgezahlt wird, müsst Ihr beide dann mit dem Vermieter ausmachen. Bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen beide weiterhin Miete und Nk.