Berthelstal 08.11.2009 18:44
Sie sind nur zum Ersatz des Zeitwertes verpflichtet. Wie hoch dieser ist, kann von hier aus nicht beantwortet werden.
Luebbe 08.11.2009 19:42
Könnten Sie mir vielleicht sagen, wie oder wo ich herausfinden kann, wie hoch der Zeitwert ist. Ist dieser Zeitwert gleich dem Abschreibungswert? Gibt es einen Gesetztestext dazu! Es wäre sehr nett, wenn Sie mir dazu einen Tipp geben könnten! Vielen, vielen Dank!
edy 08.11.2009 19:45
Hallo Luebbe ,
Warum übernimmt die Haftpflicht nur
100€ ?
Mit genau dieser Begründung kannst du
auch argumentieren .
lg
edy
Luebbe 08.11.2009 19:48
@ edy
weil ich einen mindestbehalt von 150 Euro habe...
edy 08.11.2009 19:59
Hallo Luebbe,
hier vielleicht ein Beispiel ?
http://www.moebel-tipps.de/Gebrauchte_Moebel.html
lg
edy
Luebbe 09.11.2009 13:26
Hallo,
das war auch schon mal hilfreich. Es wird also ganz normal abgeschrieben.
Weiß vielleicht, ob es dazu gesetzliche Vorschriften gibt?
Es ist nämlich auch so, dass der Tisch schon vorher andere Schäden hatte, die nicht behoben werden können. ist dafür eine zusätzliche Abschreibung zulässig?
lg
Luebbe
edy 09.11.2009 15:26
Hallo Luebbe,
Der Versicherung ist dieser Tisch 250€ wert
( 100€+150€ ).
Kann man denn nicht eine schöne Wachs-Tischdecke auf den Tisch legen?
oder kann man die Tischplatte evtl.abschleifen? ( Tischler/Schreiner fragen).
Ich sehe keine weiteren Möglichkeiten.
Was glaubt denn der Vermieter wieviel der
Tisch wert ist ?
lg
edy