Susanne
Hallo Benatzki,
er erwägt eine Mieterhöhung nach §559 BGB bei Modernisierung. Dabei muss er allerdings darlegen, dass der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern werden oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken siehe:
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html[/url:467bd]
Wurde die bisherige Heizung mit Strom betrieben (?) handelt es sich um eine Modernisierung. Dabei darf er 11% der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen.
benatzki
Hm, heißt das, dass die Installation der neuen Heizung nicht als Nachbesserung ehemaliger Wohnungsmängel gilt ? Wir müssen also die Erhöhung akzeptieren ? (11 %, das würde ein ganzer Batzen Geld werden - die Neuinstallation der Wohnung beträgt laut Aussage des VM ca. 10.000 EUR !)
Apropos: das vorherige Umluftsystem wurde ebenfalss mit Gas betrieben.
Grüsslins,
Benatzki <!-- s --><!-- s --> )
Susanne
Ganz einfach: Ist die Ankündigung der Mieterhöhung bei Dir eingegangen, würde ich das beim Anwalt prüfen lassen, ob es sich um eine Modernisierung handelt.
benatzki
Danke Susanne.
Werde mal abwarten und der Dinge harren, die da kommen.
Der Benatzki <!-- s --><!-- s --> ))