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Altersversorgung - Betriebsrenten
19.12.2000 3 AZR 174/00 Von der Ausgestaltung der Versorgungsregelungen hängt es ab, welche Bedeutung einer Wartezeit zukommt. Nach dem Tarifvertrag über die Altersversorgung im Bayerischen Rundfunk ist die Wartezeit eine Anspruchsvoraussetzung für Erwerbsunfähigkeitsrenten. Sie kann nach dem Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr erfüllt werden. Wartezeit für eine Invaliditätsversorgung BetrAVG § 1 Invaliditätsrente § 1 Wartezeit Tarifvertrag über die Altersversorgung im Bayerischen Rundfunk Ziff. 212, 230, 270
Aktenzeichen: 3AZR174/00 Paragraphen: BetrAVG§1 Datum: 2000-12-19