forsetis 09.03.2017 11:50
Schon etwas ungewöhnlich, die Kosten für das Niederschlagswasser nach Personen abzurechnen. Aber wenn das so vertraglich vereinbart das, dann ist das auch gültig. Da aber der Niederschlag, der auf die Scheune trifft in die Kanalisation geleitet wird und nicht versickern kann, müssen die Kosten auch entsprechend anders aufgeteilt werden.
Tabaluga82 09.03.2017 12:29
Hallo,
die Wasserkosten könnten nach Personen abgerechnet werden, im Mietvertrag könnte stehen "Wasser für 3 Personen". Der Vermieter könnte das Wasser ohne Niederschlagswasser einfach durch die Personen auf dem Anwesen teilen und mit der Bewohnerzahl multiplizieren, ist das so richtig? Und beim Niederschlagswasser dann eine Person mehr berechnen und dann wieder mit den Personen der jeweiligen Wohnungen multiplizieren?