Oliver Curd
Hallo,
Kündigung durch den Vermieter ohne Grund nicht möglich, bei Verkauf auch nicht, außer § 573 Abs.2 satz 3, also erheblichen Schaden, wenn er ca 30% weniger Verkaufserlös hat.
Des Weiteren gibt es ein § 566 BGB, Kauf bricht nicht Miete. Den mal lesen
mfg
o.c
Gast
Hallo,
Kündigung durch den Vermieter ohne Grund nicht möglich, bei Verkauf auch nicht, außer § 573 Abs.2 satz 3, also erheblichen Schaden, wenn er ca 30% weniger Verkaufserlös hat.
Des Weiteren gibt es ein § 566 BGB, Kauf bricht nicht Miete. Den mal lesen
mfg
o.c[/quote:f3941]
Hallo,
schönen Dank für die Antwort. Soweit ich das aber gesehen habe, haben Vermieter von Einliegerwohnungen ein erweitertes Kündigungsrecht. Dh. sie dürfen ohne Grund kündigen, dann jedoch verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate.
Da aber das Haus ganz offensichtlich bereits verkauft wurde (!!!), oder die Unterschrift beim Notar unmittelbar bevorsteht, bezweifle ich, dass es den jetztigen Vermietern jetzt noch möglich ist, überhaupt zu kündigen.
Desweiteren besitzen sie einen - entgegen meines Willens - einen Zweitschlüssel und ich bin fest überzeugt, dass auch meine Wohnung ohne meinen Willen besichtigt wurde, dh. Hausfriedensbruch begangen wurde.
Das jedoch werde ich herausbekommen, dann stellt sich die Frage, ob ich sie anzeigen soll.
Gruss Ulli