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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Vermieter haben ihr Haus verkauft, ich bin momentan Mieterin ihrer Einliegerwohnung mit 3-monatiger Kündigungsfrist.
Ursprünglich wollte der Käufer das Mietverhältnis aufrechterhalten, scheint aber nun die Verkäufer irgendwie unter Druck setzen zu wollen, wenn ich nicht ausziehe (Grund etc. ist mir nicht bekannt, die Vermieter geben mir keine näheren Auskünfte).
Nun sind meine Vermieter (Verkäufer) auf die Idee gekommen, dass sie mir halt geschwind vorher kündigen. Als Grund wollen sie wohl EIGENBEDARF angeben.

Ist dies möglich?
Ich habe bereits in§ 573 BGB was gelesen, dass dies wohl nur möglich ist, wenn den Vermietern durch den Verkauf wirtschaftlicher Schaden entsteht....
Nun scheint der Sachverhalt bei Einliegerwohnungen aber etwas anders zu liegen, ich blicke aber grade nicht mehr so ganz durch....

Wenn mir ohne Angabe von Gründen gekündigt wird, scheint sich die Kündigungsfrist (==> nur bei Einliegerwohnungen) um 3 Monate zu verlängern, wie ist es jedoch, wenn der Vermieter einen rechtlich nicht wirksamen Grund angibt (in diesem Falle möglicherweise Eigenbedarf, obwohl dies ja nicht der Fall ist)?

Gruss Ulli

2 Kommentare zu „Kündigung Einliegerwohnung wegen Verkauf des Hauses”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

Kündigung durch den Vermieter ohne Grund nicht möglich, bei Verkauf auch nicht, außer § 573 Abs.2 satz 3, also erheblichen Schaden, wenn er ca 30% weniger Verkaufserlös hat.

Des Weiteren gibt es ein § 566 BGB, Kauf bricht nicht Miete. Den mal lesen


mfg
o.c

Gast Experte!

Hallo,

Kündigung durch den Vermieter ohne Grund nicht möglich, bei Verkauf auch nicht, außer § 573 Abs.2 satz 3, also erheblichen Schaden, wenn er ca 30% weniger Verkaufserlös hat.

Des Weiteren gibt es ein § 566 BGB, Kauf bricht nicht Miete. Den mal lesen


mfg
o.c[/quote:f3941]

Hallo,
schönen Dank für die Antwort. Soweit ich das aber gesehen habe, haben Vermieter von Einliegerwohnungen ein erweitertes Kündigungsrecht. Dh. sie dürfen ohne Grund kündigen, dann jedoch verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate.

Da aber das Haus ganz offensichtlich bereits verkauft wurde (!!!), oder die Unterschrift beim Notar unmittelbar bevorsteht, bezweifle ich, dass es den jetztigen Vermietern jetzt noch möglich ist, überhaupt zu kündigen.

Desweiteren besitzen sie einen - entgegen meines Willens - einen Zweitschlüssel und ich bin fest überzeugt, dass auch meine Wohnung ohne meinen Willen besichtigt wurde, dh. Hausfriedensbruch begangen wurde.
Das jedoch werde ich herausbekommen, dann stellt sich die Frage, ob ich sie anzeigen soll.

Gruss Ulli

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