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Naketa hat diese Frage gestellt
Ich habe auch mal wieder eine Frage. Seit gestern ist es offiziell dass das Haus in dem ich wohne, an eine große Hausverwaltung in Nürnberg verkauft wurde. Gerüchten zufolge soll demnächst das Dach saniert werden, Wärmeisolierung und Balkone an den großen Wohnungen angebracht werden.

Lt. meinem altem Vermieter soll es aber keine Mieterhöhung geben. Glaube ich natürlich nicht.

Meine Frage: Ist es sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht abzuschließen? Den die Hausverwaltung bzw. der Inhaber ist nicht ohne.

Und noch eine Frage: Es wird gewünscht, die mönatliche Miete per Lastschrift einzuziehen. Muss ich das den oder kann ich wie immer überweisen.

Ich bedanke mich für Eure Antworten.

5 Kommentare zu „Guten morgen”

Ghostraider Experte!

Sicher kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen, nur muss daran gedacht werden das diese eine Wartezeit von drei Monaten hat und sollte in der Zeit der Vermieter sich melden halt die Versicherung noch nicht greift.

Um Streit aus dem Weg zu gehen sollte man, da der Vermieter wahrscheinlich alles über Bankeinzug macht, das Lastschriftverfahren zulassen.

Gruß
ghost

Naketa

aber angenommen ich hätte kein Bankkonto, was ja durchaus vorkommt, dann jönnte ich ja das auch nicht machen. Habe jetzt von zwei Personen schon gehört, dass ich nicht verpflichtet bin, eine Lastschrift zu machen.

Und was die Versicherung betrifft, so wird das über meinen Bruder laufen. Also evtl. besteht die Möglichkeit, die Versicherung, sofern ich sie benötige, vorher in Anspruch zu nehmen. Was ich auch schon gehört habe, dass das möglich ist.

Susanne Experte!

Die Rechtsschutzversicherung gilt immer für die Wohnung des Versicherungsnehmers. Sollte bereits eine Rechtschutzversicherung bestehen, so kann die auf Mietrecht erweitert werden, Mietrecht ist nämlich i.d.R. nicht in der Haftung eingeschlossen.
Es ist tatsächlich sinnvoller imo eine Rechtschutzversicherung abzuschließen als einem Mieterverein beizutreten, da die Anwälte des Mietervereins im Falle eines Gerichtsverfahren die Mitglieder nicht vor Gericht vertreten, soviel ich weiss.

Lastschrift: Der Unterschied ist, dass Du Zahlungen über Lastschrift innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückbuchen kannst. Wurde das einmal gemacht, muss die Genehmigung zur Lastschrift neu erteilt werden.
Zu Unrecht abgebuchtes Geld kannst Du so also zurückbuchen, bei Überweisungen bzw Dauerauftrag geht das nicht. Zwingen kann Dich aber keiner dazu!

Naketa

für Deine Antwort.

Also eine Rechtsschutz hab ich noch nicht, aber mein Versicherungsmakler kommt heute und dann werd ich das machen. Sicher ist sicher. Und das Mietrecht extra mit zunehmen ist, dass weiß ich durch Internet nachforschungen schon. :)

Klar hat es einen Vorteil wan Lastschrift anbelangt. Nur er kann theoretisch jeden Betrag abbuchen. Per Überweisung überweise ich den tatsächlichen Betrag. Ich habe von der Hausverwaltung ein Formular zur Lastschrift bekommen. Soll ich das einfach nicht zurück schicken oder sollte ich mich mit denen in Verbindung setzen?

Susanne Experte!

Wenn sie regelmässig die Miete pünktlich (spät. zum 3. Werktag eines Monats) bekommen, kann sich doch keiner beschweren.

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