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EriksProblem hat diese Frage gestellt
Habe folgendes Problem:

Bin nach 6 monaten aus meiner wohnung ausgezogen und nun stellt der Vermieter die Forderung, dass ich die wände neu streichen soll......sehe dies nicht ein, da ich nur 6 monate in dieser wohnung gewohnt habe, nicht andersfarbig gestrichen habe und die wände noch voll in ordnung aussehen (kaum verbrauchsspuren und nicht-raucher-haushalt), ca.8 kleine Löcher(enstanden durch Hacken aufhängen) habe ich vergipst.

Im Mietvertrag steht jedoch:"Nach Beendigung des Mieterverhältnisses verpflichtet sich der Mieter die Mietsache in renoviertem Zustand, Wände in raufaser weiß, frisch und deckend gestrichen, vollständig geräumt, gereinigt und mit geputzten Fenstern zurückzugeben. Beschädigung der Mietsache, die der Mieter oder sein Erfüllungsgehilfe schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen."

KAnn mir jemand weiterhelfen?

LG
Stichwörter: streichen + mietrecht + renovierung

1 Kommentar zu „nach 6 monaten Auszug und trotzdem wände neu streichen?”

Susanne Experte!

Ja, eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, bei Vertragsende grundsätzlich zu streichen, ohne auf den tatsächlichen Zustand einzugehen, ist unwirksam.
Die üblichen Fristen zu den Schönheitsreparaturen beginnen auch erst bei 3 Jahren, auch daher kann der VM nach 6 Monaten noch keine Renovierung verlangen.
Problem: Der VM sieht sich im Recht, da behalten die i.d.R. die Kaution ein oder machen anderen Ärger. Meist kann man sich ohne Anwalt nicht durchsetzen oder muss die Kaution einklagen.

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