Susanne
Ja, eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, bei Vertragsende grundsätzlich zu streichen, ohne auf den tatsächlichen Zustand einzugehen, ist unwirksam.
Die üblichen Fristen zu den Schönheitsreparaturen beginnen auch erst bei 3 Jahren, auch daher kann der VM nach 6 Monaten noch keine Renovierung verlangen.
Problem: Der VM sieht sich im Recht, da behalten die i.d.R. die Kaution ein oder machen anderen Ärger. Meist kann man sich ohne Anwalt nicht durchsetzen oder muss die Kaution einklagen.