fin
Alles was im Mietvertag mit "nach 5 Jahren renovieren" gekennzeichnet ist, müssen Sie nicht streichen/renovieren, da Sie noch keine 5 Jahre dort gewohnt haben. Bad wird normalerweise mit 3 Jahren angegeben. Dies müßten sie, auch aufgrund der Feuchtigkeitsschäden, renovieren, da es sowieso an der Reihe ist. Zwar sind die starren Renovierungsfristen weggefallen, würde aber in Ihrem Einzelfall mit den vielen Flecken so entschieden werden.
Wohn-und Schlafzimmer nicht, auch nicht wenn dort Flecken sind, da diese nicht durch Sie verschuldet sind. Küche wäre auch dran, wenn Flecken vorhanden sind.
Auf jeden Fall aber sind Sie nicht dazu verpflichtet die ganze Wohnung zu streichen.
Revilo
Hallo fin,
ersteinmal Danke für Deine schnelle Antwort.
Nun sind aber noch ein paar weitere Fragen aufgetaucht.
1. Die Fenster an denen zur Zeit die Feuchtigkeitsflecken zu sehen sind werden nach unserem Auszug ausgetauscht. Der Auszug ist am 20.08. die Wohnungsübergabe am 23.08, der Mietvertrag läuft aber noch bis Ende August. Die Fenster werden erst nach nunerem AUszug aber noch währen unserer Mietdauer ausgetauscht. Also muss da jnochmals renoviert werden. Deshalb macht es keinen sinn wenn wir da Renovieren. Haben die Vermieter trotzdem das Recht zu verlagen das wir dort Steichen?
2. Wie sieht es mit Wohnspuren, z.B. hinter Schränken, Bildern aus?
Was muss da getan werden?
Ich hoffe das es auch für diese Fragen eine klare Antwort gibt.
MFG
Revilo