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jonsman hat diese Frage gestellt
Sehr geehrtes Forum,

sind vor gut drei Jahren in unsere 3-Zimmerwohnung gezogen und werden Ende Januar ausziehen. In unserem Mietvertrag gibt es einen Paragraph zum Thema Schönheitsreparaturen (SR).

Dort steht (sinngemäß): der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdende SR vorzunehmen. Als Regelfristen gelten für Feuchträume 3, für Wohnräume 5 und für Nebenräume 7 Jahre. Weiter: Wurde die Wohnung RENOVIERT vermietet und liegt die letzte SR länger als ein Jahr zurück, ist der Mieter verpflichtet aufgrund eines Kostenvoranschlags eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter mit prozentualen Abzügen in Verhältnismäßigkeit der oben genannten Regelfristen anteilig zu zahlen. D.h. nach 3 Jahren 100% für Feuchträume, 60% für Wohnräume etc. Oder er kann die SR selbst vornehmen.

Jetzt steht aber in unserem Mietvertrag unter sonstige Vereinbarungen: Die Mietsache wird von den Mietern in UNRENOVIERTEM Zusatnd übernommen. Bei Auszug gilt ein besenreiner Zusatand als vereinbart.

Kann mir jemand sagen, ob dadurch die Schönheitsreparaturen für uns entfallen? Wir haben damals bei Einzug einiges an der Wohnung verbessert, aber auch die Wände nach unserem Geschmack gestrichen (gelb, rot, z.T. mit Mustern).

Würde mich sehr über Antworten freuen, Grüsse aus Dresden
Stichwörter: renovierung + auszug

1 Kommentar zu „Schönheitsreparaturen”

Ghostraider Experte!

Zum einen ist es so, ist ein Teil der Schönheitsreparaturklausel unwirksam kippt die ganze Klausel.
Da in der Quotenregelung für Feuchträume ein 100%tiger Ausgleich gefordert wird und nach gängiger Rechtsprechung dies den Mieter benachteiligt kippt die ganze Schönheitsreparaturklausel und der Mieter brauch nichts machen.
Da Sie aber evtl. mit den Farbtönen Rot und Gelb kräftige Farben gewählt haben kann es sein das Sie eine Entschädigungspflicht haben und doch wenigstens diese Räume oder Wände streichen müssen.
Dies würde im Ernstfall ein Richter entscheiden müssen.

Um auf der sicheren Seite sich zu bewegen würde ich einen Anwalt für Mietrecht aussuchen der sich den Mietvertrag und die Wohnung ansieht damit dieser genau sagen kann was nun ist, da ich die Farbtöne nicht beurteilen kann und so auch keine sichere Auskunft geben kann.

Gruß
ghost

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