Ghostraider
Zuerst einmal wie ist es mit dem Putzen im Mietvertrag geregelt.
Ist dort die Treppenhausreinigung den Mietern angelastet oder wird dort von vornherein eine Reinigungskraft aufgeführt.
Meiner Ansicht nach kann der Verwalter da dieser für seine Tätigkeit als Hausverwalter ein Gehalt bezieht nicht noch einmal als Putzmann eine Bezahlung kassieren.
Da er aber eine andere Person die Arbeit ausführen lässt und über seinen Namen abrechnet sieht es mir gewaltig nach Schwarzarbeit der Frau aus.
Sie können jetzt mit gezielten Nachfragen oder einschalten der Behörden nicht nur einen Stein sondern eine ganze Gerölllawine ans Poltern bringen.
Gruß
ghost